Markus Schulze beschäftigt sich mit der Causa Dynamo Dresden
„Eltern haften für Ihre Kinder.“ Jeder von uns hat solch ein bestimmt schon mal an einer Baustelle gesehen. Dass sich dieses
Prinzip auch problemlos auf den Fußball übertragen lässt, zeigt die aktuelle Causa Dynamo Dresden. Der Zweitligist darf in der kommenden DFB-Pokal Saison nicht antreten. Und das nur, auf Grund
des mehrmaligen Fehlverhaltens der eigenen „Fans“.
Im Jahr 2011 kämpft Dynamo Dresden bei Borussia Dortmund. Doch die 0:2-Niederlage interessiert nach der Partie niemanden mehr. So genannte „Dynamo-Fans“ sorgten während und nach dem Spiel für
Verwüstungen im Innenraum des Signal-Iduna Parks. Toiletten wurden abgebrannt, Bengalos gezündet, Sitze und Verkaufsstände zerstört. Schon damals stand ein Pokal-Ausschluss für die kommende
Saison im Raum. Stattdessen gab es ein Geisterspiel gegen Ingolstadt, einen Fanverzicht bei Eintracht Frankfurt und eine Strafzahlung an den DFB. Zudem war dieses Urteil mit einer dringenden
Warnung an den Verein verbunden.
Doch diese letzte Warnung hat bei einigen der „Fans“ nicht gefruchtet, wie das DFB-Pokalspiel bei Hannover 96 im vergangenen Jahr mit Eindruck unter Beweis stellte. Schon vor dem Spiel versuchten
Dynamo-Anhänger die Eingänge zu den Blöcken zu stürmen. Trauriger Schlusspunkt war der Platzsturm nach Abpfiff der Partie. Die Polizei musste eingreifen. Erschütternde Bilanz: neun Verletzte,
drei Festnahmen.
Erneut wurde ein Pokal-Ausschluss für die kommende Runde verhängt. Dieses Mal wurde der Dresdener Einspruch zurückgewiesen und Dynamo ist dieses Jahr nicht im Lostopf dabei. "Vereine und Anhänger
stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar", sagte Götz Eilers, Vorsitzender des
Berufungsverfahren.
Doch kann ein Verein wirklich für das Verhalten einzelner Chaoten verantwortlich gemacht werden? Bestraft werden jetzt nicht die Übeltäter in den Fanblöcken. Es ist die vielleicht härteste
Strafe, die gegen einen Verein verhängt werden kann. Aber all die Geisterspiele und Geldstrafen scheinen keine Früchte getragen zu haben, sodass man nun zu diesem Mittel greifen muss.
Schade nur, dass es den Verein trifft und nicht die schwarzen Schafe. Doch wie schon oben geschrieben – Eltern haften für ihre Kinder...
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